1) Anwendungsbereich / Begriffsbestimmungen
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Trainerin Sabrina Reinecke (nachfolgend: „Trainerin“ bzw. „Anbieterin“) und dem Teilnehmer bzw. Kunden (nachfolgend: „Teilnehmer“ bzw. „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem zum Buchungszeitpunkt der Dienstleistung gültigen Fassung.
- Kunden im Sinne von 1.1 sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen.
- Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche und schriftliche Anerkennung.
2) Vertragsgegenstand
- Der Vertragsgegenstand ist die Teilnahme an einem gebuchten Training im vereinbarten Umfang. Dies kann die Teilnahme an einem Themenworkshop, einer einzelnen Kursstunde oder eine wiederkehrende Kursteilnahme sein. Auch weitere Leistungen im Rahmen der Trainings- und Gesundheitsberatung sind von diesen Bestimmungen umfasst.
- Sämtliche Buchungen erfolgen über das Buchungssystem des externen Anbieters SuperSaaS (SuperSaaS B.V., Vijzelstraat 68 1077 KR Amsterdam Niederlande, nachfolgend „SuperSaaS“).
- Insofern der Kunde nach Angabe aller für den Vertragsschluss relevanten Daten und unter Zustimmung der ausgewiesenen AGB und der Datenschutzbestimmungen, den Buchungsprozess abschließt, wird eine Anfrage an die Anbieterin gesendet. Hierbei handelt es sich um eine vorläufige Reservierungsbestätigung des gebuchten Events. Der Vertrag kommt jedoch erst zustande, wenn die Zahlung durch den Kunden vollständig und fristgerecht durchgeführt wurde und die Anbieterin die Buchung mit einer Annahmeerklärung per E-Mail bestätigt hat.
- Alternativ kann ein Vertragsschluss auch über die Erstellung eines individuellen Angebots der Anbieterin an den Kunden, und dessen Annahme des Angebots, per E-Mail erfolgen.
- Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertrag sowie alle vorliegenden personenbezogenen Daten werden unter Berücksichtigung der Grundsätze für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gespeichert.
- Unter den Begriff „Vertragserfüllung“ fallen alle Maßnahmen, die zur Anbahnung und Durchführung des Vertrags notwendig sind.
3) Leistungsgegenstand
- Die Trainerin bietet dem Kunden Kurse und Workshops aus den Themenfeldern Fitness (u.a. Krafttraining, Ausdauertraining, Techniktraining), Luftakrobatik (u.a. Poledance, Aerial Hoop), Mobilität und Flexibilität (u.a. Streching, Yoga, Meditation) sowie ggf. weitere spezielle Angebote (u.a. für die Themen Ernährung, körperliche und mentale Frauengesundheit in den Bereichen Schwangerschaft und Rückbildung) an.
- Der Großteil der Angebote sind körperlicher Natur, allerdings werden ggf. auch Theorie-Stunden und Workshops sowie die individuelle Trainingsplanerstellung angeboten.
- Alle Angebote der Trainerin berücksichtigen die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden.
- Die Trainerin gewährleistet dem Kunden je nach Umfang des gebuchten Trainings eine individuelle Beratung. Die Betreuung des Kunden erfolgt persönlich durch die Trainerin.
4) Rahmenbedingungen, Terminbuchung, Zahlung
- Das jeweilige Training mit allen relevanten Angaben (u.a. Preis, Dauer, Uhrzeit, Ort) ist bei der Anmeldung im Kursplan ersichtlich. Es erfolgt zunächst eine Reservierung. Der Platz ist erst nach erfolgter Zahlung und Bestätigung der Anbieterin verbindlich gebucht. Die Zahlungsoptionen sind der Reservierungs-E-Mail zu entnehmen.
- Die Trainingseinheiten finden am benannten Veranstaltungsort statt. Dies kann je nach gebuchtem Training in einem Fitnessstudio, in den Räumlichkeiten eines Dritten, in eigenen Räumlichkeiten oder Outdoor erfolgen. Sollten die Witterungsbedingungen bei einem Outdoor-Training die Durchführung nicht ermöglichen, kann das Training auf einen anderen Termin (zeitnah, in Abstimmung mit den Teilnehmern) bzw. auf einen anderen Ort (im Umkreis) verschoben werden. Dazu zählen Gegebenheiten wie starker Regen, Sturm, Gewitter, Schneefall, nicht aber minimales Nieseln oder ein kühlerer Tag, an dem zusätzliche Kleidung angezogen werden kann.
4.1) Besonderheiten Workshops:
- Die Mindestteilnehmerzahl pro Workshop liegt bei 2 Personen, ansonsten kann der Workshop von der Anbieterin abgesagt werden.
- Die Abmeldung von Workshops ist nicht möglich (Ausnahme: Vorliegen eines ärztlichen Attests). Es kann allerdings ein Ersatzteilnehmer gefunden werden, der in Rücksprache mit der Anbieterin den Platz übernehmen (abhängig vom jeweiligen Workshop, der Ausrichtung und den Erfahrungen der dritten Person).
4.2) Besonderheiten Kursstunden:
- Die Mindestteilnehmerzahl pro Kurs liegt bei 3 Personen (Ausnahme: 2 Personen bei Outdoor-Pole und Hoop), ansonsten kann der Kurs von der Anbieterin abgesagt werden.
- Die Abmeldung vom Kurs durch den Teilnehmer muss aus Planungsgründen mindestens 24h vorher erfolgen, ansonsten wird die Stunde dennoch in Rechnung gestellt (auch bei Krankheit, es sei denn es liegt ein Attest vor).
- Die Stunde kann nach Rücksprache mit der Anbieterin ggf. auch eine andere Person übertragen werden, insofern dies möglich ist (abhängig vom Kurskonstrukt und den Erfahrungen der dritten Person).
- Bei regelmäßigem Besuch können auch 5er oder 10er Karten erworben werden, mit denen die Einzelstunden günstiger sind.
5) Training
- Die Teilnahme an den Kursen und den Workshops erfolgt auf eigene Gefahr.
- Den Anweisungen der Trainerin ist stets Folge zu leisten.
- Eine Teilnahme unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist untersagt.
- Minderjährige Teilnehmer bedürfen der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
- Die Anbieterin ist berechtigt einen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen oder eine Unterbrechung anzuordnen, wenn dieser gegen diese AGB verstößt. In diesem Fall besteht zugunsten des Kunden kein Erstattungsanspruch.
- Sämtliche Teilnehmer müssen sich während des gebuchten Trainings stets angemessen gegenüber der Trainerin, anderen Trainierenden (und bei öffentlichen Orten auch gegenüber sonstigen anwesenden Personen) verhalten.
- Die Anbieterin befällt sich das Recht vor, jederzeit die Veranstaltung aus sicherheitstechnischen Gründen einzustellen und später fortzusetzen. Muss eine begonnene Veranstaltung durch unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere höhere Gewalt – abgebrochen werden, so ist der Kunde nicht zu Ersatzansprüchen aufgrund des Ausfalls berechtigt.
- Bei Abbruch des Trainings auf eigenen Wunsch erfolgt keine Rückerstattung der Leistung und es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Trainerin über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn der Trainingsstunde zu informieren. Dies gilt für akute oder chronische Erkrankungen, gesundheitliche Probleme oder sonstigen Einschränkungen, die für eine Teilnahme am gebuchten Training relevant sein könnten. Die Verantwortung für die Entscheidung am Training teilzunehmen, liegt allein beim Teilnehmer selbst. Auch liegt die Verantwortung, Rücksprache mit medizinischen Fachpersonal (Arzt, Physiotherapeut, etc.) zu halten, beim Teilnehmer selbst.
- Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist er Kunde verpflichtet, die Trainerin umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.
6) Haftung und Hinweise
- Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr am Training teil. Es ist dem Teilnehmer bewusst, dass dieser an einer sportlichen Betätigung teilnimmt, und dass, trotz der gebotenen Vorsicht, das Risiko einer Verletzung nicht vollständig auszuschließen ist. Die Anbieterin rät allen Teilnehmern daher präventiv zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
- Die Anbieterin schließt jegliche Haftung für Schäden des Teilnehmers aus, sei es durch die sportliche Betätigung oder dem lediglichen Aufenthalt des Mitglieds am Veranstaltungsort (Outdoor oder andere Räumlichkeiten). Dies gilt auch für den Verlust von Wertgegenständen und für Schäden aus Vertragsverletzungen oder aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen. Ansprüche der Kunden und Teilnehmer auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Anbieterin den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
- Beschädigt ein Teilnehmer Ausrüstungsgegenstände oder gehen diese durch das Verschulden des Kunden oder eines Teilnehmers verloren, schuldet dieser die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten. Die Art und Weise der Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Rechte und Pflichten des Kunden aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.
7) Fotos und Videos
- Der Teilnehmer ist nicht berechtigt ohne die Zustimmung der Anbieterin Fotos und Aufnahmen (Video sowie Audio) während einer Veranstaltung anzufertigen. Dies gilt sowohl für das Fotografieren oder Filmen der Trainerin sowie von weiteren Teilnehmern. Eine Ausnahme bildet hier natürlich das direkte Nachfragen und die ausdrückliche Zustimmung.
- Auch die Anbieterin holt sich für das Fotografieren und Filmen sowie für jegliche Veröffentlichungen selbstverständlich das Einverständnis der Teilnehmer ein.
8) Urheberrecht
- Die Urheberrechte an sämtlichen vermittelten Inhalten (z.B. Choreografien) sowie zur Verfügung gestellten Materialien (z.B. Handouts) verbleiben bei der Anbieterin.
- Die Anbieterin ist berechtigt bei veröffentlichten Inhalten eine deutliche Kennzeichnung von Urhebervermerken zu verlangen.
- Dem Kunden ist nicht erlaubt die Inhalte zur eigenen Weiterbildung zu verwenden, in der Absicht in Konkurrenz zu der Anbieterin zu treten.
- Der Kunde darf darüber hinaus nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Anbieterin die vermittelten Inhalte öffentlich vorführen, vervielfältigen (z.B. Handouts) oder auf sonstige Weise eigenständig nutzen oder Dritten überlassen.
9) Datenschutz / Geheimhaltung
- Sämtliche personenbezogenen Daten des Kunden werden von der Anbieterin lediglich im Rahmen der Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO gespeichert und verarbeitet.
- Es werden lediglich die Daten erhoben, die zur Anbahnung und Durchführung des Vertrags zwingend notwendig sind und ausschließlich für diesen Zweck verarbeitet. Es findet zu keinem Zeitpunkt eine Nutzung von Daten zu Marketing-Zwecken statt.
- Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (vgl. § 257 HGB, § 147 AO), müssen Daten, die für die Buchhaltung, das Rechnungswesen oder aus steuerlichen Gründen von Bedeutung sind, 10 Jahre aufbewahrt werden. Nach Ablauf dieser gesetzlichen Frist werden die Daten unmittelbar gelöscht.
- Sämtliche Rechte der Betroffenen (Art. 13 und 14 DSGVO) sowie weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung der Anbieterin zu entnehmen. Die Datenschutzhinweise können hier eingesehen werden.
- Die Trainerin ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen der Trainerin und dem Kunden.
10) Schlussbestimmungen
- Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
- Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
- Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit gern per E-Mail an info@sabrina-reinecke.com wenden.